Reit- und Betriebsordnung

Stand: 23.02.2024

Teil 1 Nutzungsordnung Reithallen/Außenplätze:

  • Es ist grundsätzlich von allen Reitern eine Reitkappe zu tragen.
  • Die vom Vorstand festgelegten Zeiten für Abteilungs- und Einzelreiten sind am schwarzen Brett und auf der Homepage ersichtlich.
  • Der Reitlehrer kann den Unterricht auf die Dressurplätze verlegen.
  • Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Bahn verlassen oder betreten, so ist vor dem Öffnen der Bahntür „TÜR FREI“ zu rufen und die Antwort „IST FREI“ abzuwarten. Beim Reiten – auch ohne Reitlehrer- ist grundsätzlich die Bandentür zu schließen.
  • Es gelten die allgemein gültigen Bahnregeln!
  • Während der für das Abteilungsreiten festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
  • Springen außerhalb der vom Vorstand angesetzten Zeiten (siehe Unterrichtsplan) ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
  • Stangenarbeit ist gestattet, solange sich die Reiter nicht gestört fühlen. Liegen die Stangen bereits bei Betreten der Halle in der Bahn und ein Reiter/ Longierer arbeitet damit, ist dieses zu tolerieren. Stangen dürfen NICHT auf dem Hufschlag liegen!
  • Sind mehrere Pferde in der Halle, ist immer auf den schwächsten Reiter Rücksicht zu nehmen und der Einsatz von Hilfsmitteln einer Hilfsperson am Boden, die dem Antreiben des Pferdes dienen, sind zu unterlassen.
  • Das Führen ist nur mit Knotenhalfter/Trense/Kappzaun erlaubt.
  • Vor dem Verlassen der Reithalle ist auf der Mittellinie abzusitzen.
  • Nach Verlassen der Halle /Außenplätze ist grundsätzlich der Boden „abzuäppeln“, bei Bedarf der Hufschlag zu ziehen
  • Nach Verlassen der Halle werden die Hufe ausgekratzt und es wird gefegt.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist unablässig

Besonderheit kleine Reithalle

  • Das Longieren ist nur mit Trense/ Kappzaun oder korrekt verschnalltem Knotenhalfter gestattet.
  • Befinden sich mehr als 3 Reiter in der Reitbahn, so ist das Longieren grundsätzlich verboten, ist der Longierende allerdings zuerst in der Halle, müssen die Reiter ggf. warten.
  • Werden zwei Pferde zeitglich longiert, ist das Reiten nicht gestattet.
  • Laufen lassen der Pferde ist gestattet, sie müssen jedoch beaufsichtigt werden.
  • Durch Longieren oder Laufen lassen entstehende Löcher im Boden müssen unverzüglich zugeharkt werden.

Besonderheit große Halle

  • Das Longieren ist untersagt, Ausnahme: Das kurze Ablongieren für junge Pferde in der Anreitphase, wenn anschließend geritten wird.
  • Befinden sich bereits Reiter in der Reitbahn, so ist das Ablongieren nur nach Rücksprache mit diesen erlaubt.
  • Laufenlassen ist untersagt.

Besonderheiten Außenplätze

  • Springen ist nur auf dem Springplatz erlaubt.
  • Stangenarbeit ist auf allen Plätzen gestattet, solange sich die Reiter nicht gestört fühlen. Liegen die Stangen bereits bei Betreten der Reitplätze in der Bahn und ein Reiter/ Longierer arbeitet damit, ist dieses zu tolerieren. Stangen dürfen NICHT auf dem Hufschlag liegen. Genutzte Stangen werden nach dem Gebrauch zurück in die Vorrichtungen gelegt.
  • Die Stangen auf dem Springplatz werden nach Benutzung alle wieder zurück in die Auflagen gehangen.
  • Longieren ist auf dem Platz vor dem Dressurviereck, dem Dreiecksplatz und dem Reitplatz vor der großen Halle gestattet.
  • Ist der Longierer zuerst auf dem Reitplatz, darf er dort bleiben, bis sein Training beendet ist, sofern der Reitplatz nicht für Reitunterricht genutzt wird.
  • Longieren ist grundsätzlich nur mit Trense/Kappzam oder korrekt verschalltem Knotenhalfter gestattet.
  • Das Führen am Halfter ist auf den Außenplätzen nicht gestattet.
  • Der Vorstand behält sich vor, einzelne Außenplätze für die Nutzung zu sperren.

Teil 2 Betriebsordnung:

  • Eine versicherungsrechtliche Deckung des Reitens in der Anlage und die Benutzung der Reitanlagen erfolgt aus dem Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e.V. und dem Zusatzvertrag.
  • Der Unterricht von fremden Reitlehrern, sowie Privatpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes und darf zu keiner Zeit andere Reiter behindern oder einschränken. Der Vorstand behält sich vor, diese Regelung zu jeder Zeit zurück nehmen zu können.
  • Sind ein oder mehrere Reiter in der Reitbahn, ist privater Reitunterricht und Hilfestellung von Begleitpersonen nur nach vorheriger Rücksprache mit den Reitern gestattet. In dem Fall darf der Reitlehrer/ die Begleitperson nicht in der Reitbahn stehen.
  • Nicht-Mitglieder können nach Absprache mit dem Vorstand am Reitunterricht teilnehmen.
  • Die Futtermeister dürfen nur im Rahmen der ihnen vom Vorstand erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Vorstand und nicht an die Futtermeister zu richten.
  • Das Rauchen in den Stallungen, Reithallen und Futterräumen ist verboten!!
  • Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in den Stall ist gestattet, sie müssen jedoch kurz angeleint und „verträglich“ sein. Das Mitführen in der Reitbahn ist untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Sattel- und Futterkammern, Futterböden und aller sonstiger Nebenräume verboten.
  • Das Reiten, Longieren, Freilaufen und sonstiges Arbeiten mit Pferden / Ponys ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
  • Das Führen der Pferde im Sinne des Bewegungsausgleichs ist nur mit Trense oder Knotenhalfter gestattet. Bei Zuwiderhandeln geschieht dieses auf eigene Gefahr. (Etwaig entstehende Schäden müssen vom Tierhalter übernommen werden.)
  • Stallgasse, Sattelkammern, Zugänge, Waschbox und Verladeplätze sind nach jeglicher Benutzung unverzüglich zu säubern.
  • Beschädigungen jeglicher Art an der Anlage sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
  • Es wird dem Pferdebesitzer dringend empfohlen für die eigenen Pferde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Aushänge und Bekanntmachungen können nur vom Vorstand oder nach Rücksprache mit diesem vorgenommen werden.
  • Der Platz hinter der Reithalle ist Fahrzeugen mit Anhängern vorbehalten. PKW sind auf den Parkplätzen an den Längsseiten der Reithallen zu parken.
  • Der Verein positioniert sich klar gegen jegliche Form von Gewalt!
  • Wer trotz schriftlicher Verwarnung gegen die Reit- und Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.