Wichtige Änderung des Arbeitsstundenzeitraums
Ab sofort sind die Arbeitsstunden im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres abzuleisten. Was bedeutet das für das Jahr 2025? Da wir uns bereits im zweiten Quartal des Jahres befinden, wurde die Anzahl der Arbeitsstunden einmalig verkürzt. Ab dem 1. Oktober beginnt ein neues Abrechnungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt[…]
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