Reit- und Betriebsordnung

Stand: 03.04.2011

Teil 1 Reitordnung:

    • Die vom Vorstand festgelegten Zeiten für Abteilungs- und Einzelreiten sind am schwarzen Brett ersichtlich.
    • Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Bahn verlassen oder betreten, so ist vor dem Öffnen der Bahntür „TÜR FREI“ zu rufen und die Antwort „IST FREI“ abzuwarten. Beim Reiten – auch ohne Reitlehrer- ist grundsätzlich die Bandentür zu schließen.
    • Während der für das Abteilungsreiten festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
    • Das Auf- oder Absitzen erfolgt in der Mitte der Reitbahn, sofern die Aufsteighilfe nicht genutzt wird. Beim Aufsitzen von mehreren Reitern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern einzuhalten.
    • Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von ca. 2 Meter Abstand zu halten.
    • Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
    • Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich vier oder weniger Reiter in der Bahn befinden und diese zustimmen; hierbei ist stets rechts auszuweichen.
    • Nach Ermessen oder auf Wunsch ordnet ein Reiter nach angemessenen Zeitraum an: „BITTE HANDWECHSEL“ . Gebieten ein Schall- oder Sichtzeichen „ HANDWECHSEL “ ist sofort Handwechsel vorzunehmen.
    • Springen außerhalb der vom Vorstand angesetzten Zeiten (Unterrichtsplan ) ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig. Beim Springen ist grundsätzlich eine Reitkappe zu tragen.
    • Erwachsene haben grundsätzlich in jeder Reitstunde eine Kappe zu tragen. Jugendliche unter 18 Jahren, haben grundsätzlich beim Reiten ( mit oder ohne Unterricht ) eine Kappe zu tragen.
    • Befinden sich drei oder weniger Reiter in der Reitbahn, so ist das Longieren nur nach Rücksprache mit diesen erlaubt. Bei mehr als drei Reitern in der Reitbahn ist das Longieren grundsätzlich verboten. Das Longieren ist grundsätzlich nur mit Trense gestattet, sofern sich andere Pferde in der Bahn befinden.
    • Nach Verlassen der Halle oder des Dressurplatzes ist grundsätzlich der Boden „abzuäppeln“ weiterhin müssen nach Verlassen der Halle die Hufe ausgekratzt werden.

Teil 2 Betriebsordnung:

  • Eine versicherungsrechtliche Deckung des Reitens in der Anlage und die Benutzung der Reitanlagen erfolgt aus dem Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e.V. und dem Zusatzvertrag ( s. Ziff. 9.1 ).
  • Der Unterricht von fremden Reitlehrern, sowie Privatpersonen in dem Reitbetrieb bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  • Nicht-Mitglieder können nach Absprache mit dem Vorstand am Reitunterricht teilnehmen.
    Die Futtermeister dürfen nur im Rahmen der ihnen vom Vorstand erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Vorstand und nicht an die Futtermeister zu richten.
  • Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten!!
  • Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in den Stall sowie in die Reitbahn ist grundsätzlich untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Sattel- und Futterkammern, Futterböden und aller sonstiger Nebenräume verboten.
  • Reiten, Longieren, Freilaufen und sonstiges Arbeiten mit Pferden / Ponys ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
  • Stallgasse, Sattelkammern, Zugänge, Waschbox und Verladeplätze sind nach jeglicher Benutzung unverzüglich zu säubern.
  • Beschädigungen jeglicher Art an der Anlage sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
  • Es wird dem Pferdebesitzer dringend empfohlen für die eigenen Pferde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da der Verein keinerlei Haftung übernimmt.
  • Aushänge und Bekanntmachungen können nur vom Vorstand oder nach Rücksprache mit diesem vorgenommen werden.
  • Der Platz hinter der Reithalle ist Fahrzeugen mit Anhängern vorbehalten.
  • Beim Verlassen der Anlage muß das Licht abgeschaltet und die Anlage verschlossen werden.
  • Wer trotz schriftlicher Verwarnung gegen die Reit- und Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.