Wichtige Änderung des Arbeitsstundenzeitraums

Ab sofort sind die Arbeitsstunden im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres abzuleisten.

Was bedeutet das für das Jahr 2025?

Da wir uns bereits im zweiten Quartal des Jahres befinden, wurde die Anzahl der Arbeitsstunden einmalig verkürzt.

  • Mitglieder im Alter bis 15 Jahre: 7 Arbeitsstunden
  • Mitglieder ab 16 Jahre: 15 Arbeitsstunden

Ab dem 1. Oktober beginnt ein neues Abrechnungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt gilt die reguläre Arbeitsstundenregelung.

Die Arbeitskarten sind im Ordner am Telefon zu finden. Sollte jemand keine Arbeitskarte erhalten haben, so ist diese selbst auszufüllen (Leerkarten sind hinten im Ordner) oder beim Vorstand anzufordern.

Arbeitsstunden sind selbst einzutragen und zeitnah von einem Vorstandsmitglied abzeichnen zu lassen.

Alle Arbeitskarten müssen bis spätestens zum 15.10. eines Jahres im Ordner abgelegt sein, im Briefkasten an der Reithalle eingeworfen oder bei einem Vorstandsmitglied abgegeben sein.

Alle nicht vorliegenden Arbeitskarten sowie alle nicht abgezeichneten Arbeitsstunden werden abgerechnet.